Das 1. Zabeltitzer Baumforum fand am 02.02.2006 statt. Themen Referenten und Bilder sind im Folgenden aufgeführt | An dieser Stelle sind nur einige ausgewählte Bilder aufgeführt. Wenn sie sich das gesamte Bilderalbum ansehen möchten klicken sie einfach auf eines der Bilder. | ||||
Inhalte: Einführung in das Thema FLL-Baumkontrollrichtlinie und Verkehrssicherheit bei Bäumen, von Eckehard Franke FLL-Baumkontrollrichtlinie: Entstehung, Werdegang, aktuelle Tendenzen und weitere Entwicklung, von Dr. Hans-Joachim Schulz FLL-Baumkontrollrichtline: erste Erfahrungen 1 Jahr nach der Einführung von Dr. Hans-Joachim Schulz Erfahrungsbericht über Verkehrssicherheitskontrollen an naturgeschützten Bäumen von Thomas Kramp Besichtigung von zwei Anschauungsobjekten zum Thema " Wie lange zeigen Bäume Auffälligkeiten bevor sie versagen?" von Eckehard Franke Rationelle Dokumentation von Baumkontrollen - Notwendigkeit und Möglichkeiten von Eckehard Franke Effiziente und zukunftsweisende Verwaltung von Baum- und Liegenschaftsdaten von Rainer Exner Ausblick auf die Themen weiterer Baumforen in Zabeltitz: Ausschreibung von Baumkontrollen, Baumgutachten oder Zustandsbericht, Baumschulqualität und Verkehrssicherheit bei Bäumen von Eckehard Franke Referenten: Eckehard Franke: ö.b.u.v. Sachverständiger für Landschaftsbau und für die Fachgebiete Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün, Gehölzwertermittlung und Baumsanierung und Bewertung der Verkehrssicherheit", Zabeltitz Dr. Hans-Joachim Schulz: Dipl.-Ing. Dr. rer. hort., öbv Gartenbausachverständiger, Düsseldorf Rainer Exner: Geschäftsführer der Ingenieurgesellschaft EXNER&SCHRAMM Bautzen und Mitbegründer des Gemeinschaftsprojektes GEONETZ Datendienste Thomas Kramp: Landratsamt Riesa-Großenhain, Mitarbeiter Naturschutzbehörde Pressemitteilung zum 1. Zabeltitzer Baumforum 2006 (erscheinen in Neue Landschaft und Stadt und Gruen) Baumkontrollen mit Augenmaß Bei einem stark beachteten Baumforum im sächsischen Zabeltitz fand die in der FLL-Kontrollrichtlinie vorgeschlagene Verlängerung der Kontroll-Intervalle überwiegend Zustimmung. Von den Millionen Bäumen, die der Verkehrssicherungspflicht unterliegen, sind 80 Prozent gesund, sagt der ö.b.u.v. Sachverständige Eckehard Franke. Man darf aus den Regelkontrollen deshalb kein Geschäft mit der Angst machen. Aus diesem Grunde plädiert Franke für eine Verlängerung der Kontroll-Intervalle, wie sie in der Baumkontrollrichtlinie der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau (FLL) vorgeschlagen wird. Am 2. Februar hatte Frankes Sachverständigenbüro zu einem Forum für Bäume nach Zabeltitz eingeladen, und die Resonanz - besonders aus sächsischen, Thüringer und Brandenburger Kommunen - war überwältigend. Nicht zuletzt deshalb, weil mit Dr. Hans-Joachim Schultz, dem Leiter des Regelwerksausschusses Verkehrssicherung/Baumkontrollen, ein prominenter FLL-Experte für die Veranstaltung gewonnen werden konnte. Mit der im November 2004 erstmals veröffentlichten Richtlinie soll eine Überregulierung der Baumkontrollen vermieden werden. Im Kern besagt das FLL-Regelwerk, dass die bisher geforderten halbjährlichen Kontrollen in der Reife- und Alterungsphase problemlos auf einmal pro Jahr beschränkt werden können. Bei gesunden oder nur leicht geschädigten Bäumen schlägt die Richtlinie je nach der Sicherheitserwartung des Verkehrs noch längere Intervalle vor - bis zu maximal drei Jahren. Bei der Sicherheitserwartung geht es letztlich um den Vertrauensschutz der Verkehrsteilnehmer. Sie ist beispielsweise auf einer stark befahrenen Straße wesentlich höher als auf einer wenig besuchten waldartigen Grünfläche. Eine zweite Lockerung der bisherigen Praxis, die die FLL vorschlägt, besteht in der fachlichen Eignung der Baumkontrolleure. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die meisten Zustände des Baumes visuell zuverlässig beurteilt werden können, erklärte Hans-Joachim Schultz vor fast 90 Forums-Teilnehmern. Das bedeute, die Regelkontrolle müsse nicht unbedingt von hoch qualifizierten Fachleuten mit dreijähriger Spezialausbildung vorgenommen werden. Die wichtigsten Gefahrenherde ließen sich durchaus von Baumkontrolleuren feststellen, die eine kurze, aber intensive Schulung absolviert hätten. Für die anschließende eingehende Untersuchung seien natürlich Fachkräfte mit spezieller Ausbildung und langjähriger Erfahrung unverzichtbar. In gewohnt humorvoll-pointierter Art versuchte Hans-Joachim Schultz, die Teilnehmer des Baumforums von seinem Ansinnen zu überzeugen. Für die Sichtweise, die im FLL- Regelwerk vertreten wird, spricht auch, dass bei der Erarbeitung neben Baum-Experten Vertreter von Justiz und Kommunalversicherungen mitwirkten. Die Versicherungen müssen die Schäden letztlich verantworten, erklärt Eckehard Franke, deshalb hat ihre Meinung einen hohen Stellenwert. Übersteigertes Sicherheitsdenken hingegen treibe nur die Kosten in die Höhe und führe dazu, dass ein Teil der verkehrssicherungspflichtigen Bäume wegen der Überlastung der Fachkräfte und der knappen öffentlichen Mittel überhaupt nicht in Augenschein genommen werde. Ein Jahr nach der Veröffentlichung der Kontrollrichtlinie gibt es auch die ersten Reaktionen aus Justizkreisen. So äußerte sich zum Beispiel der zuständige Richter des OLG Brandenburg, Prof. Dr. Fahrcke, positiv zur dort vorgeschlagenen Normierung der Regelkontrollen. Natürlich muss man im Auge behalten, dass Kontrollregeln - wie immer sie beschaffen sein mögen - nur bei normalen Witterungsbedingungen greifen, betont Eckehard Franke. Bei extremen Wetterereignissen kann niemand die Sicherheit garantieren. Der Zabeltitzer Sachverständige belegte das in seinem Vortrag mit einem eindrucksvollen Beispiel: Er zeigte das Bild einer völlig gesunden Birke, die inmitten eines lockeren Baumbestandes als einziger Baum vom Wind gebrochen wurde, möglicherweise durch einen Mini-Tornado. Angesichts der vielen Unwägbarkeiten im Wettergeschehen könne man nur schwer festlegen, was unter extrem einzustufen sei. Eins aber sei klar: Bei Unwetterwarnungen müsse man Eigenverantwortung voraussetzen. Wer dann noch mit dem Auto unterwegs sei oder sein Fahrzeug unter Bäumen parke, der könne den Baum-Eigentümer nicht dafür haftbar machen. Die Städte und Gemeinden haben kein Geld, aber die volle Verkehrssicherungspflicht, fasst Franke das Anliegen seines Seminars zusammen. Diesen Widerspruch wollen wir mit unserem Forum für Bäume auflösen helfen. Das sächsische Sachverständigenbüro will die Kommunen dabei auch ganz direkt unterstützen - mit dem Angebot entsprechender Kurzlehrgänge. Die erste Resonanz kam aus Nordhausen in Thüringen, sagt Eckehard Franke. Es wurde bereits angefragt, wann die Ausbildung für einfache Sichtkontrollen beginnt. Ein zweiter Programmpunkt beim Zabeltitzer Baumforum widmete sich den Anwendungsmöglichkeiten digitaler Baumkataster. Rainer Exner von der Bautzener Ingenieurgesellschaft Exner&Schramm präsentierte den Internet-Datendienst Geonetz - ein Informationssystem, das Sachdaten mit geografischen Standorten verknüpft. Auf einem Landkartenausschnitt lässt sich nicht nur die Lage von Straßen, Immobilien und Versorgungsleitungen abrufen, sondern auch der Baumbestand des betreffenden Gebietes. Detaillierte Informationen können dann aus den beigefügten Datenbanken entnommen werden. Eine Baumkataster-Datenbank ist für den Informatiker die trivialste Sache der Welt, erklärt Eckehard Franke. Der ö.b.u.v. Sachverständige aus Zabeltitz hat mit Rainer Exner das Gerüst für ein solches digitales Kataster bereits erarbeitet. Als Grundlage diente ein Baumkataster, das im Sachverständigenbüro Franke entwickelt wurde und mit Erfolg eingesetzt wird. Der Vorteil: Planer, Verwaltungen, Dienstleister, aber auch Baumkontrolleure könnten sich jederzeit auf Knopfdruck über den aktuellen Zustand der Baumbestände informieren. Die standardisierte Form der Erfassung ermöglicht dabei eine bessere Vergleichbarkeit der Daten. Geonetz-Datendienste gestattet den Zugriff grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Eigentümers. Der kann über verschiedene Sicherheitsstufen steuern, welche Informationen er an welchen Nutzer weitergeben will. Das Projekt Geonetz-Datendienste entstand in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Zittau-Görlitz. Eckehard Franke will den Komplex Baumpflege und -kontrolle auch künftig bei seinen Seminarangeboten berücksichtigen. Mögliche Themen sind: Ausschreibung von Baumkontrollen, Baumgutachten oder Zustandsbericht?, Baumschulqualität und Verkehrssicherheit bei Bäumen. In der Abschlussdiskussion äußerten sich besonders die Vertreter der Kommunalverwaltungen zufrieden darüber, dass ihnen das regional ausgerichtete Zabeltitzer Forum praxisorientiertes Wissen vermittelt habe, ohne dass sie dabei lange Anfahrtswege in Kauf nehmen mussten. Manfred Müller Pressemitteilung zum 1. Zabeltitzer Baumforum (vier Artikel, erscheinen in TASPO): Erste Reaktionen auf die FLL-Baumkontrollrichtlinie, Normierung der Regelkontrolle findet Zustimmung Zum 1. Zabeltitzer Baumforum hatte das Sachverständigenbüro Eckehard Franke (Zabeltitz) am 2. Februar diesen Jahres geladen und gekommen waren viele, um sich über das defizile Thema der Verkehrssicherungspflicht von Bäumen zu informieren. Eckard Franke lädt nicht erst seit 2006 zu Informationsveranstaltungen nach Zabeltitz ein. Er möchte, dass sich rund ums Thema Baum ein Erfahrungs-Netzwerk bildet und sieht die Zabeltitzer Treffen als Plattform für den Austausch der Fachleute untereinander. Denn, soviel wurde klar, es besteht noch viel Unsicherheit. Nicht nur auf Seiten so manchen Baumkontrolleurs sondern auch auf Seiten von Verwaltung und Justiz. Der Aufgabe, den zuständigen Stellen “die Angst vor dem Baum³ zu nehmen, hat sich Dr. Hans-Joachim Schulz, Gartenbausachverständiger (Düsseldorf), Initiator und Mitbegründer der FLL-Baumkontrollrichtlinie verschrieben. Er referierte in Zabeltitz zum Thema. Als Gärtner, der sein berufliches Wirken den Bäumen widmet, kann er dramatische Einschätzungen, beispielsweise aus Sicht der Kommunalversicherungen (Windstärke 8 entspreche der Einwirkung höherer Gewalt) ebensowenig tolerieren, wie nutzlose “Enthauptungen³ von Straßenbäumen, die keinem ästhetischen Anspruch mehr Genüge tun können. “Aufklärung tut not³, sagt Schulz, der die Leitung des Regelwerksausschusses und des gleichnamigen Arbeitskreises “Verkehrssicherung/Baumkontrolle³ bei der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e.V.) inne hat. Mit der 2004 veröffentlichten Richtlinie wollen die Fachgremien eine fachlich fundierte Basis schaffen, von der aus alle Beteiligten angstfreier agieren können. Auch die Meinungsvielfalt unter den Sachverständigen müsse aufgrund objektiver Tatsachen in einen zielführenden Kanal münden. Die Baumkontrollrichtlinie hat sich daher unter anderem der notwendigen Aktualisierung der juristischen Vorgaben gewidmet. Seit mehr als 40 Jahren erfolgte bis dahin eine einheitliche Rechtssprechung durch den Bundesgerichtshof. Dessen jüngstes Urteil vom 4. März 2004 (III ZR 225/03 - NJW 2004, 1381) orientierte erneut an der Rechtsprechung von 1965 (21.Januar 1965 - III ZR 217/63 - NJW 1965, 815). Die Richtlinie räumt auf der Basis aktueller wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse mit generalisierenden Vorgaben auf, so unter anderem der gängigen Forderung zur zweimal jährlich durchzuführenden Baumkontrolle oder der grundsätzlichen Festmachung der Verkehrssicherheit an der Baumart. “Der Baum³, so Schulz “zeigt uns lange Zeit bevor eine Gefahr besteht, Symptome der Schädigung auf. So werden beispielsweise Fäulnisprozesse in der Regel erst nach längeren Zeiträumen für die Verkehrssicherheit relevant.³ Es könne in der Regel davon ausgegangen werden, dass bei Bäumen in der Reife- und Alterungsphase eine jährliche, unter Berücksichtigung der Jahreszeiten maximal im Intervall von 15 Monaten durchgeführte visuelle Baumkontrolle (Regelkontrolle) ausreichend sei, um sicherheitsrelevante Schadsymptome rechtzeitig zu erkennen und erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Ausnahmen bilden erhaltenswerte, aber schon mit sichtbaren Schäden gekennzeichnete Bäume an weniger frequentierten Standorten (beispielsweise in Parkanlagen), die in zeitlich kürzeren Intervallen kontrolliert werden müssen. Ein Jahr nach Erscheinen der Richtlinie zeigen sich erste Reaktionen in juristischen Kreisen, die auf breitere Akzeptanz schließen lassen. So nahmen beispielsweise die zuständigen Richter des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz (Itzler, Richter am, 1. Senat) und des OLG Brandenburg (Prof. Dr. Farcke, Präsident des OLG Brandenburg und Richter des 2. Senats) Stellung zum Thema. Die Normierung der Regelkontrollen wird hier als positive Entwicklung begrüßt. Kathrin Scheumann ------------------------------------------------------------------------- Leistungsverzeichnis “eingehende Untersuchungen³ in Sicht Ein neues Regelwerk zum Thema “eingehende Untersuchungen³ kündigte Dr. Hans-Joachim Schulz, Gartenbausachverständiger, für 2007/2008 an. Regelwerksausschuss und Arbeitskreis hatten sich bereits im November 2005 bei der FLL konstituiert, im Januar 2006 nahmen die Fachgremien ihre Arbeit auf. Eingehende Untersuchungen werden notwendig, wenn sich bei der visuellen Baumkontrolle Schadbilder nicht eindeutig zuordnen lassen oder der berechtigte Verdacht auf nicht augenscheinliche Schädigung des Baumes besteht. Ebenso, wie bei der Baumkontrollrichtlinie besteht die Zielsetzung des neuen Regelwerkes “eingehende Untersuchungen³ darin, Ordnung in das derzeit praxisübliche breite Spektrum von Ansichten, Verfahrensweisen und technischen Vorgehens zu bringen. Ihre Relevanz hat die zu erarbeitende Richtlinie einerseits in der fachlichen Fundierung der Themen, andererseits in der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses beziehunsweise -profils für die Baumkontrolle. Es soll damit eine Basis für Ausschreibungen geschaffen werden, denen derzeit keinerlei Definitionen zugrunde liegen. Aktuell ist die Ausschreibung der Baumkontrolle somit im Grunde nicht oder nur auf sehr unzureichender Basis möglich. In der Praxis erschwert diese Situation auch die Preisfindung der Ausführenden. Wie Schulz weiter erläuterte, sei im Rahmen der Richtlinienerarbeitung eine Prüfung des zum Einsatz kommenden technischen Geräts, wie beispielsweise Resistograph, Tomograph, diverser Bohrer und Hämmer im Regelwerksausschuss vorgesehen. Es gehe darum, Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der Technik auf eine fundierte Grundlage zu stellen. Dem unter Leitung von Dr. Schulz stehenden Arbeitskreis gehören folgende Mitglieder an: - Ständige Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag - Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung e. V. - Fachverband Geprüfter Baumpfleger e. V. - Arbeitsgemeinschaft Sachverständige Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. - Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. - Arbeitsgemeinschaft Neue Baumpflege - ISA Germany e. V. - Biologisch-Technische Überprüfung Baum e. V. - Sachverständigen-Arbeitsgemeinschaft Baumstatik e. V. - Vertreter des FLL-Präsidiums. ks ---------------------------------------------------------------------------- GIS-Lösungen erweitern Möglichkeiten des Baumkatasters Perspektiven für digitale Daten- und Liegenschaftsverwaltungen, in die auch Baumkataster integriert sein können, zeigte Rainer Exner, Ingenieurgesellschaft Exner & Schramm, Bautzen anlässlich des Zabeltitzer Baumforums auf. Er präsentierte den internetbasierten Datendienst Geonetz. Dabei handelt es sich um ein geografisches Informationssystem (GIS), auf dessen Basis Sachinformationen mit Standorten verknüpft werden können. Viele der notwendigen Geobasisdaten liegen nach Aussagen von Exner in den Verwaltungen vor und können durch Einspeisung in das Informationssystem verschiedenen Nutzern Synergieeffekte eröffnen, die beispielsweise zur Effiziens von Verwaltungsaufgaben beitragen. Im vorgestellten Beispiel konnten unter Bezug auf einen Landkartenausschnitt sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen, Stromleitungen, Immobilien und ähnliches mit ihren genauen Koordinaten im Straßenverlauf dargestellt werden. Weitergehende Informationen zu den einzelnen Komponenten können aus angefügten Datenbanken abgerufen werden. Eine Projektverfolgung lässt sich so ohne Probleme darstellen und gewährt beispielsweise Planern, Architekten, Verwaltungen, Eigentümern und Dienstleistern jederzeit einen Einblick in die aktuelle Situation eines Projektes. Geonetz unterliegt dabei unterschiedlichen Sicherheitsstufen, die den Datenzugriff jeweils nur registrierten Benutzergruppen gestattet. Leicht vorstellbar also, ein Baumkataster in diese Datenverwaltung einzufügen. Mit dem Blick auf die Karte könnten Standorte von Bäumen optisch schnell erfasst und deren Zustand in der zugehörigen Datenbank abgefragt werden. Die standardisierte Datenerhebung, beispielsweise der Baumkontrolle, lässt Vergleichbarkeit zu und reduziert Fehlerquellen, die durch unterschiedliche Verfahrensweisen und Beurteilungskriterien zustande kommen. Die FLL-Baumkontrollrichtlinie hat hier durch das Musterkontrollblatt für die Regelkontrolle bereits einen Beitrag zu möglicher Standardisierung geschaffen. Vorteile des internetbasierten Datendienstes ist seine Systemunabhängigkeit. Da der Nutzer nur den Datendienst in Anspruch nimmt, bleiben ihm Investitionskosten erspart. Das Projekt “Geonetz Datendienste³ entstand im Rahmen des sächsischen Modellprojektes “Virtuelle Netze³ in Zusammenarbeit mit der Hochschule Zittau/Görlitz und wurde aus Mittel der EU, des Landes Sachsen und der Deutschen Telekom AG gefördert. ks ----------------------------------------------------------------------- Nicht genügend Fachleute für die Baumkontrolle Etwa 1 000 qualifizierte Baumkontrolleure stehen Städten und Gemeinden in Deutschland derzeit zur Verfügung, wie Dr. Hans-Joachim Schulz, Gartenbausachverständiger (Düsseldorf) anlässlich der Zabetitzer Veranstaltung erläuterte. Um alle Bäume an haftungsrelevanten Standorten im bislang praxisüblichen Intervall von sechs Monaten überprüfen zu können, würden seiner Schätzung nach 12 000 solcher Fachleute benötigt. Die leeren Kassen der Kommunen lassen eine regelmäßige Baumkontrolle an haftungsrelevanten Standorten durch Spezialisten kaum zu, doch sind Städte und Gemeinden per juristischer Praxis verpflichtet, ihrer Verantwortung nachzukommen. Eine Möglichkeit, aus diesem Dilemma zu entweichen könnte im Einsatz von Straßenwarten, Zivildienstleistenden, Hartz 4-Empfängern und Ein-Euro-Jobern bestehen, wie Eckehard Franke in Zabeltitz anregte. Denn der Baum gehöre zur natürlichen Umgebung des Menschen, Schäden könnten auch von Laien erkannt und registriert werden. Was die Bewertung festgestellter Schäden anbelange, so sei dies die Arbeit der Fachleute, doch das Erheben der sichtbaren Schäden setze keine umfassende Qualifizierung (wie etwa die des Fachagrarwirtes Baumpflege) voraus. Natürlich sei es erforderlich, die Baumkontrolleure vor ihrem Einsatz eingehend zu schulen und während der Ausübung der Tätigkeit zu führen. Frankes Gedankenansatz stieß beim Publikum des Zabeltitzer Baumforums auf positive Resonanz. Die Diskussion wach halten will Franke auch in den nächsten Baumforen. Fragen zur Ausschreibung der Baumkontrolle, zum Baumgutachten beziehungsweise Zustandsbericht sowie zu Auswirkungen der Baumschulqualität auf die Verkehrssicherheit stehen bereits auf seiner Themenliste. ks |
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