Leistungsspektrum

Grundlegend wird davon ausgegangen, dass die Vorsorgearbeit an erster Stelle steht und dass Baumängel so weit als möglich vermieden werden. Nur im Ausnahmefall soll es zur Begutachtung eines Schadens oder eines Baumangels kommen.
Nach dieser Prämisse ist die Aufzählung der einzelnen Sachverständigenleistungen dargestellt.

 

Beratung

Die Beratung durch einen Sachverständigen ist die schnellste und preiswerteste Möglichkeit, einen Baufehler bzw. einen Bauschaden zu vermeiden. Oft reicht ein kurzes Telefongespräch aus, um Klarheit zu erhalten.

Mit einer Ortsbesichtigung können im Zweifelsfall Fehler vermieden werden, welche nur mit hohem Aufwand beseitigt werden müssen. Oft lassen sich Baufehler nicht mehr vollständig beheben, so dass man dann auf Dauer ein unbefriedigendes Werk hinnehmen muss.

Bauabnahmen

Sie können einen Sachverständigen zu einer Bauabnahme hinzuziehen, um das Bauwerk auf Mängelfreiheit untersuchen zu lassen.

Sie entledigen sich damit der Haftung für Mängel, welche vor und während der rechtsgeschäftlichen Abnahme möglicherweise nicht erkannt werden. Die Haftung trägt dann der Sachverständige bis zu 30 Jahre lang.

Gutachten

Gutachten sind teuer und werden immer dann angefertigt, wenn schwerwiegende Probleme eingetreten sind.
Es soll an dieser Stelle darauf verzichtet werden, bereits angefertigte Gutachten öffentlich zur Schau zu stellen, auch unter dem Gesichtspunkt, dass die betreffenden streitigen Verfahren noch nicht abgeschlossen sind und die Gutachten noch der Geheimhaltung unterliegen.

Im folgenden sollen die wichtigsten Arten der Gutachten benannt werden:

  • Privatgutachten, auch als Parteiengutachten bezeichnet, haben im Streitfall die Wirkung einer Behauptung,
  • Gerichtsgutachten, auch als unparteiische Gutachten bezeichnet, haben im Streitfall die Wirkung eines Beweises,
  • Schiedsgutachten, diese können (bei rechtzeitiger Vereinbarung der beiden Parteien über die Hinzuziehung eines Schiedsgutachters) erhebliche Prozesskosten einsparen und führen sehr schnell zu einer Einigung.

Auf weitere Ausführungen zu Art und Sinn der verschiedenen Gutachten soll an dieser Stelle verzichtet werden, es gibt hinlänglich viel Literatur darüber. Bei Aufklärungsbedarf senden Sie mir eine Anfrage unter "Anschriften-Mitteilungen"

Durchführung von Baumkontrollen

Gern führen wir für Sie die Kontrollen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen durch.
Diese Leistungen umfassen folgendes:

  • Erstellen von Baumkatastern
  • Ersterfassung Ihrer Baumbestände
  • Durchführen von Baumkontrollen
  • Weitergehende Untersuchungen
  • Baumgutachten
  • Unabhängige Ausschreibung und Abnahme von Baumpflegemaßnahmen
  • Baumwertermittlung nach Beschädigungen an Bäumen (z.B. nach Anfahrschäden)

Holen Sie sich bitte für die Kontrolle Ihrer Bäume ein individuelles Kostenangebot von uns ein.

Ausbildung von Baumkontrolleuren

Falls Sie die Bäume in Ihrem Verantwortungsbereich durch eigene Mitarbeiter kontrollieren lassen wollen, dann können wir Ihnen dazu die notwendige Ausbildung anbieten:

  • Grundausbildung Ihrer Mitarbeiter zu Regelkontrolleuren in dreitägigen Intensiv-Lehrgängen
  • Intensivschulung von erfahrenen Baumkontrolleueren zur Befähigung zur Durchführung von weitergehenden Baum-Untersuchungen

 

Die Grundausbildung von Baumkontrolleuren beinhaltet unter anderem:

  • Baum und Recht, Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen
  • Inhalt und Bedeutung der FLL- Baumkontrollrichtlinie
  • baumbiologische Grundlagen, dendologische Grundlagen und Besonderheiten
  • Mechanik am Baum, Bruchmechanik der Bäume, Versagensmechanismen der Bäume
  • Schäden an Bäumen, Erkennen von Auffälligkeiten an Bäumen (Schadsymptome)
  • Grundlagen der Problematik Holzzerstörende Pilze"
  • Möglichkeiten der Dokumentation von Baumkontrollen, Baumkataster, Baumgutachten
  • Exkursion zur praktischen Übung des Erkennens von Auffälligkeiten einschließlich Prüfungsgesprächen und schriftlicher Überprüfung der Kenntnisse der Teilnehmer

Ausbildungsziel der Grundausbildung von Baumkontrolleuren:

  • Befähigung zur Erkennung von Auffälligkeiten, welche die Verkehrssicherheit von Bäumen in Frage stellen einschließlich der Fähigkeit, bei dem Auffinden von Auffälligkeiten erforderliche Maßnahmen anzuordnen (Sofortmaßnahmen oder weitergehende Untersuchungen)
  • Ziel der Ausbildung ist es nicht, die Befähigung zur Durchführung von weitergehenden Untersuchungen zu erlernen (abschließende Zustandsbeurteilung eines Baumes mit Auffälligkeiten), dies ist erst nach ausreichend Praxiserfahrung und Ausbildung möglich.